Grundlage für die Preisgestaltung ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Anhaltspunkt für Selbstzahler:
Kassenpatienten können eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abschließen. Der Markt ist hier sehr umfangreich, mit und ohne Gesundheitsprüfung, mit und ohne Wartezeiten und ständig im Wandel. Hilfe finden Sie hier bei Versicherungsmaklern. Achten Sie bitte bei Abschluss einer Versicherung darauf, dass nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) erstattet wird und dass auch nicht wissenschaftlich anerkannte Methoden erstattungsfähig sind! (Wissenschaftlich anerkannt sind Methoden, für die Doppelblindstudien durchgeführt worden sind. Dabei geht man davon aus, dass gleiche Diagnosen identische Krankheitsursachen haben. Da aber die Verfahren der Erfahrungsheilkunde meist keine Standardtherapien sind, sondern individuellen Ansätzen folgen, und es auch kein Interesse gibt, alternative Methoden zu etablieren, existieren Doppelblindstudien auch für gut wirksame Methoden aus der Erfahrungsmedizin meist nicht.)
Viele Private Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen, je nach Wahl des Tarifes.
Die Beihilfestellen für Beamte übernehmen einen Teil der Kosten.
Patienten mit chronischen Erkrankungen können unter Umständen in einer Einzelfallentscheidung eine Bewilligung für eine Therapie erhalten.